So kommt Dein Newsletter an – Aussortierung durch Spamfilter verhindern

Kennst Du das? Du verfasst mit viel Engagement und Herzblut einen Newsletter und er wird kaum geöffnet? Möglicherweise liegt das daran, dass dieser vorher von vielen E-Mail-Programmen aussortiert wird. Die Lösung könnte auch für Dich eine Mitgliedschaft bei der Certified Senders Alliance (CSA) sein. Um dieses Problem zu umgehen, hat sich die HKN GmbH in diesem Jahr um eine Mitgliedschaft beworben. Eine Antwort erwarten wir in Kürze.

Was ist die Certified Senders Alliance?

Die CSA sorgt dafür, dass Newsletter nicht mehr durch Spamfilter aussortiert werden und auch beim Empfänger landen. Im Rahmen des Projekts des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco e. V. (eco) und dem Deutschen Dialog Marketing Verband (DDV), das 2005 ins Leben gerufen wurde, wurde eine Positivliste erstellt, auf der sich seriöse Anbieter eintragen lassen können. Einen Platz auf der Liste erhält dabei selbstverständlich nur der, der die Kriterien der CSA erfüllt, um den Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen. eco verflichtet sich dabei selbst dazu, die eingehenden Anträge zügig zu bearbeiten und fungiert als Beschwerdestelle im Falle von Richtlinenverstössen. Deren Einhaltung wird fortlaufend stichprobenartig von eco überwacht. Bisher haben sich 28 Internet Service Provider und Technologiepartner an dem Projekt beteiligt, die die Whitelist unter dieser Voraussetzung verwenden dürfen. Durch ihre Teilnahme verpflichten sich die ISP vertraglich dazu, eine Zustellung der gelisteten Newsletter nur noch durch die vom Nutzer getroffenen Voreinstellungen zu verhindern. Da E-Mail-Provider und Provider von Spam-Filter Technologie ist kostenfrei. Die Teilnahmebedingungen für Versender sind dabei natürlich um einiges umfangreicher.

Die Zulassungsvoraussetzungen grob im Überblick

Der Teilnehmer verpflichtet sich zunächst zur Einhaltung der erforderlichen Kriterien und akzeptiert die Sanktionen, die bei Verletzung ggf. ausgesprochen werden. Die CSA entscheidet zwischen Empfehlungen und zwingend einzuhaltenden Kriterien. Zwingend ist zunächst die Angabe die Namen und IP-Adressen sämtlicher vom Versender verwendeten E- Mail-Ausgangsserver, unabhängig davon, ob diese auf die Whitelist gesetzt werden sollen oder nicht. E-Mails dürfen zudem nur an Adressaten versendet werden, die dazu ihre Einwilligung (im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) gegeben haben, durch eine eindeutige Aktion, wie das Anklicken eines Kästchens etwa. Dabei dürfen keine vorangekreuzten Häkchen verwendet werden. Zudem muss sich der Auftraggeber eines Newsletters klar zu erkennen geben. Beispielsweise durch die Absenderadresse sowie durch ein durch einen Link erreichbares Impressum oder eines in Textform in jedem Newsletter. Dieses muss folgende Angaben aufweisen:

Name, Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten, sowie das entsprechende Register mit Registernummer sowie ggf. eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Außerdem sind allgemeine Kontaktinformationen, mindestens eine gültige Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben. Alternativ zur E-Mail-Adresse ist auch ein elektronisches Kontaktformular zulässig. Darüber hinaus muss jede E-Mail die Möglichkeit des Widerrufs bieten. Des weiteren gibt es noch einige technische Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Diese und Weitere findest Du hier. Voraussetzungen, Empfehlungen und Praxisbeispiele gibt es auch noch einmal in der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ nachzulesen.

Fazit – Vorteile für beide Seiten

Eine Registrierung bei der CSA ist für beide Seiten – Sender und Empfänger des Newsletters – von Vorteil. Der Empfänger kann sich sicher sein, dass er den gewünschten Newsletter auch wirklich erhält und ihm keine interessanten Informationen durch die Lappen gehen. Für Versender ist die Mitgliedschaft bei der CSA ein Qualitätsmerkmal und kann helfen, neue Abonnenten zu gewinnen, die der der Zertifizierung durch das Projekt ihr Vertrauen schenken. Zudem sind Massenversender durch den Zusammenschluss vieler Internet Service Provider nicht dazu gezwungen, mit etlichen Anbietern einzeln zu verhandeln, um eine Zustellung ihres Newsletters zu erreichen.

 

 

2 Gedanken zu „So kommt Dein Newsletter an – Aussortierung durch Spamfilter verhindern“

Schreibe einen Kommentar