„ß“ in Domainnamen zukünftig erlaubt

Ab dem 16. November wird das so genannte „scharfe S“ als Bestand von .de-Domains erlaubt sein, so hat die DENIC (zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains) entschieden.

Bisher war das ß nicht erlaubt und wurde bei Eingabe in die Adresszeile des Browsers automatisch durch ein doppeltes S ersetzt. Seit dem 4. August 2010 ist das ß allerdings laut dem Standard des IDNAbis (Internationalized Domain Names in Applications) in Domains zulässig, und die DENIC trägt dem Rechnung, indem .de-Domains, die ein ß enthalten, ab dem 16. November 2010 registriert werden dürfen.

Vorgeschaltete Sunrise-Periode
Am 26. Oktober 2010 beginnt allerdings eine so genannte „Sunrise-Periode“ für diejenigen Domain-Inhaber, die eine Domain mit einem doppelten S besitzen. Denn solange nicht alle Browser das neue ß unterstützen, sondern dieses weiterhin in ein doppeltes S umwandeln, können nicht alle Domains eindeutig adressiert werden – wer www.straße.de aufrufen möchte, landet womöglich auf www.strasse.de, obwohl das eine ganz andere Webseite ist.

Um dem vorzubeugen, haben alle Inhaber einer Domain mit „ss“ (deren Seite bisher auch mittels der Eingabe von „ß“ erreichbar war) vom 26. Oktober bis zum 16. November die Möglichkeit, ihre Domainnamen nun auch entsprechend mit einem ß im Namen zu registrieren. Erst nach diesem Zeitraum, ab 10 Uhr am 16. November, können auch Dritte Domains mit einem ß im Namen registrieren, und erst ab diesem Zeitpunkt wird das ß zu den gültigen Zeichen in .de-Domains gehören. Natürlich gilt auch für die Registrierung der neuen Domain-Namen, dass keinerlei Rechte Dritter verletzt werden dürfen.

Der Nachteil: Fehlgeleitete User
Gibt man als User ein ß in die Adresszeile des Browsers ein, wird dieses künftig nicht mehr in ein doppeltes S umgewandelt – oder so soll es sein. Bis alle Browser, Email-Clients und sonstige Anwendungen auf den neuen Standard umgestellt sind, kann ein wenig Zeit verstreichen, und so lange landet man mit einer älteren Browserversion weiter auf www.strasse.de, obwohl man eigentlich www.straße.de aufrufen wollte. Die DENIC empfiehlt Interessenten an einer „ß“-Domain daher, diesen Umstand bei der Registrierung zu berücksichtigen.

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