Nach Google liest nun auch Microsoft mit – Microsoft ändert seine Datenschutzbestimmungen

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Big Brother is watching you! Das gilt vor allem anderen im Internet, wie mittlerweile jedem bekannt sein dürfte. Insbesondere denen, die kostenlose Online-Dienste von Anbietern wie Google oder Microsoft nutzen. Nach Google ermöglicht sich nun auch Microsoft durch die Veränderung seiner Datenschutzbestimmungen einen umfangreicheren Zugriff auf Userdaten. Ich habe mir einmal die neuen Datenschutzbestimmungen beider Unternehmen angeschaut.

Wer sieht mehr?

Im Februar dieses Jahres kritisierte Microsoft den Suchmaschinenbetreiber Google heftig für dessen geplante Änderung seiner Datenschutzrichtlinien, während es sich selbst für seine Vorreiterrolle in Sachen Datenschutz lobte und versuchte, User von den eigenen ’sichereren‘ Produkten zu überzeugen. Anlass dafür war die Zusammenführung der Datenschutzbestimmungen von rund 60 Online-Diensten des Unternehmens, mittels derer es sich selbst gestattete den Zugriff auf die Daten seiner Nutzer auszuweiten. Zum Beispiel behält sich Google seit dem 1. März vor, neben gerätebezogenen Informationen, wie Modell, Gerät, Betriebssystem auch auf Informationen über mobile Netzwerke inkl. Nummern von Smartphones sowie auf Anrufernummern zuzugreifen und diese zu speichern.

Mit diesen Änderungen reagierte das Unternehmen auf die im aktuellen Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung enthaltene Forderung, den Umgang mit Kundendaten zukünftig transparenter und einfacher zu machen. Von EU-Datenschutzbeauftragten hagelte es dennoch Kritik. Durch die Zusammenfassung der Nutzerdaten über diverse Online-Dienste hinweg, könnte der Nutzer weder nachvollziehen, welche Daten über ihn gespeichert würden, noch sich dagegen wehren, was ein hohes Risiko für die Privatsphäre der Nutzer darstelle. Zudem kritisierten die EU-Datenschützer Google dafür, sich damit damit nachträglich das Einverständnis von Usern eingeholt zu haben, deren bei Google+ veröffentlichten Inhalte in Suchergebnissen darzustellen. Ohne jedoch, dass diese davon Kenntnis gewannen und ohne dass die Möglichkeit eines Einspruchs bestünde.

Indessen änderte nun auch Microsoft seine Datenschutzbestimmungen. So enthält der neue Vertrag über Microsoft-Dienste eine Klausel, in der sich der Softwareriese ebenfalls vorbehält, Nutzerdaten aus Online-Diensten wie Microsoft Hotmail, SkyDrive, sowie Windows Live Messenger, Windows-Fotogalerie, Windows Movie Maker, Windows Live Writer, Bing, MSN, Office.com und weiteren miteinander zu verbinden, um „deren Qualität im Sinne des Nutzers zu verbessern“. Absatz 3.3 des geänderten Vertrages für Microsoft-Dienste enthält die relevanten Modifikationen und lautet folgendermaßen: „Wenn Sie Ihre Inhalte in die Dienste hochladen, geben Sie damit Ihre Zustimmung, dass die Inhalte in dem Umfang, in dem dies zu Ihrem Schutz sowie zur Bereitstellung, zum Schutz und zur Verbesserung von Microsoft-Produkten und -Diensten erforderlich ist, genutzt, geändert, angepasst, gespeichert, vervielfältigt, verteilt und angezeigt werden dürfen.“

Auszug aus den Online-Datenschutzbestimmungen von Microsoft (Quelle: microsoft.com)

Neben persönlichen Informationen und Inhalten oder Informationen die das individuelle Nutzerverhalten aufzeigen, bedeuten die Änderungen, dass Microsoft zukünftig auch automatisiert E-Mails oder Chats mitlesen kann. Nach eigenen Aussagen, um Malware oder Spam abzufangen. Microsoft verspricht zwar, Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ihrer Nutzer zu ergreifen, wer nun jedoch genauer wissen will, was die Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre bedeuten, der wird im Abschnitt 5.) zum Datenschutz nur erfahren, dass das Unternehmen darunter ausdrücklich die Erfassung und Zusammenführung von Kundendaten versteht. Eine Weitergabe der Daten erfolgt gegebenenfalls nur aus rechtlichen Gründen.

Dass die erhobenen Daten ausdrücklich auch dafür genutzt werden, um „personalisierte Inhalte und Werbung“ zu schalten, wird mit einem Blick auf die „Online-Datenschutzbestimmungen“ deutlich. Damit unterscheiden sich die Datenschutzbestimmungen der beiden Unternehmen nicht mehr wesentlich, was den Umgang mit Kundendaten betrifft. Beide Unternehmen speichern und verarbeiten die Daten zu persönlichen Zwecken. Dabei werden auch höchstsensible Daten wie Inhalte von E-Mails nicht verschont. Zwar ist nicht davon auszugehen, dass jemand konkrete Inhalte tatsächlich ‚mitliest‘. Dennoch scannen beide private Inhalte nach Schlagwörtern.

Werden EU-Bürger einheitlichen Datenschutz geschützt?

Bisher blieb es nur bei einem Vorschlag für die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die eine einheitliche Rechtsprechung für alle EU-Länder vorsieht. Unternehmen wie Als positiv zu bewertende Forderungen enthält der derzeitige Entwurf, dass Nutzer ihre Rechte in dem Land einklagen können, in dem sie leben – unabhängig davon, wo das Unternehmen angesiedelt ist. Auch Unternehmen außerhalb der EU sollen der Verordnung unterliegen, wenn sie sich mit ihren Angeboten an EU-Bürger wenden. Die Menge der erhobenen Daten soll sich außerdem auf ein notwendiges Minimum beschränken. Zudem soll die Kontrolle des Nutzers über seine Daten erleichtert werden. Etwa müssen Unternehmen zukünftig auf Anfrage preis geben, welche Daten sie speichern oder sie löschen, wenn der Nutzer seine Einwilligung zurückzieht oder die Daten irrelevant werden. Außerdem sollen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht zukünftig höhere Strafen verhängt werden können.

Fazit

Nutzern ist häufig gar nicht bewusst, was alles über sie gespeichert wird und wie vielfältig die Daten verwendet werden. Dabei kann man nicht allein den Unternehmen vorwerfen, dass Sie nicht informieren würden. Was Google oder Microsoft tun, erfährt man, wenn man will. Allerdings muss (oder musste) man sich dafür erst einmal die Zeit nehmen und man kann den Unternehmen sicherlich auch Kalkül unterstellen, wenn sie ihre AGB in eher unattraktiver Form zur Verfügung stellen. Dennoch kann man auch Nutzern – mich eingeschlossen -, den Vorwurf machen, dass sie sich zu wenig dafür interessieren, wem sie ihre Informationen anvertrauen. Bei kostenfreien Diensten sollte man damit rechnen, dass die eigenen Daten auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Ist also selbst schuld, wer kostenlose Dienste nutzt? Das wäre auch zu einfach, denn oft hat man keine Alternative. Dennoch gibt es sie. Mit Zimbra – hosted by HKN kannst Du sicherstellen, dass niemand mitliest oder Deine Daten zu kommerziellen Zwecken verwendet. Außerdem liegen Deine Daten dann in deutschen Rechenzentren, die den deutschen Datenschutzgesetzen unterliegen.

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