Der Kampf gegen Piraterie geistigen Eigentums – ACTA durchleuchtet

(Quelle: commonsblog.wordpress.com)

Das Internet. Unendliche Weiten – unendliche Möglichkeiten. Ein Leben ist ohne die Quelle endlosen Wissens gar nicht mehr denkbar, seit es in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung genommen hat. Durch bessere Computer, immer schneller werdende DSL-Leitungen und neuerdings das mobile Surfen auf Smartphones und iPhones nimmt die Bedeutung sogar weiter zu.

Dieser rasante Fortschritt rief jedoch bisher nie dagewesene Probleme hervor, die u.a. mit politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen kollidieren. Seit Dateien jeglicher Art nur noch aus Bytes anstatt z.B. aus Papier oder Filmrollen bestehen, ist das Kopieren eben jener einfacher als jemals zuvor. Doch auch wenn das Problem der Internet-Piraterie – illegales Verbreiten oder Kopieren von Inhalten, darunter z.B. Musik oder Filme – schon länger bekannt ist, scheinen erst jetzt die ersten größeren Schritte dagegen eingeleitet worden zu sein, die über die eigenen Staatsgrenzen hinausgehen. Abmahnungen und Geldstrafen scheinen nicht mehr auszureichen. Vor allem, weil die Unterbindung des illegalen Teilens den immer neuen Möglichkeiten dies zu tun deutlich hinterher hinkt.

Um härter gegen Internet-Piraterie vorgehen zu können und geistiges Eigentum durch das Urheberrecht besser zu schützen, wurde das „ACTA“ ins Leben gerufen. Dieser Begriff dürfte jedem bereits begegnet sein. Allerdings ist dadurch nicht garantiert, dass die Konsequenzen bzw. die Inhalte bereits vollständig nachvollzogen wurden.

Wir möchten dazu beitragen, weiter über ACTA aufzuklären und beschäftigen uns im Folgenden damit, was ACTA bedeutet, welche Konsequenzen eine Unterzeichnung der Regierung mit sich führen würde, welche Entwicklungen es bisher gab und warum viele gegen ACTA demonstrieren. Zudem wird sich unser Autor zum Ende hin an einer Darstellung des Für und Wider in Bezug auf ACTA versuchen, womit wir versuchen ein möglichst breites Spektrum der Diskussion abzudecken.

Was „ACTA“ bedeutet

ACTA ist eine englische Abkürzung, die für „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ steht. Im Deutschen kann man es als „Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen“ verstehen. Dieses Abkommen ist als Kooperation vieler Staaten geplant, wodurch gemeinsame Standards gegen Internetpiraterie und Verletzungen gegen das Urheberrecht entstehen sollen. Zu den involvierten Staaten gehören die USA, Kanada, Australien, Japan sowie die EU, somit auch Deutschland.1

ACTA im Wandel – Die Geschichte des Abkommens

Verhandlungen zum ACTA gibt es bereits seit 2006, als dieses am Rande des G8-Gipfels zwischen den USA und Japan verhandelt wurden. Die Gespräche über das Abkommen wurden 2008 weitergeführt und wurden 2010 beendet. Die Öffentlichkeit wurde von den Verhandlungen ausgeschlossen, weshalb der genaue Stand nie eindeutig bekannt war.

Im selben Jahr kam es jedoch zu einer Veröffentlichung einer nicht autorisierten Vorabversion des ACTA. Daraufhin musste die an den Verhandlungen beteiligte EU-Kommission das Europäische Parlament über alle Phasen informieren.

Dennoch kam es zu wenigen Änderungen im Vergleich zu der veröffentlichten Vorabversion. Zudem wurde der konkrete Zeitraum festgelegt, in der das ACTA unterzeichnet werden müsse. Dieser Zeitraum beläuft sich auf den 1. Mai 2011 bis 1. Mai 2013.

Bereits im September 2011 unterschrieben Kanada, Australien, Japan, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und den USA. Im Januar 2012 folgten die EU, Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich.

Dies bedeutet jedoch noch kein In-Kraft-Treten des ACTA. Dazu ist die Ratifizierung von mindestens sechs Staaten notwendig. Sollte eine solche Übereinkunft zustande kommen, tritt das ACTA 30 Tage später in Kraft. Bisher hat allerdings noch kein einziger Staat seine Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde hinterlegt.2 (Stand:21.02.2011)

(Quelle: de.wikipedia.org; Urheber: CMBJ)

Der gesellschaftliche Aufschrei

Die Kritik am ACTA ließ nicht lange auf sich warten. Unter den Gegnern befinden sich neben der allgemeinen Öffentlichkeit auch Wissenschaftler, die gemeinsam mit Juristen das Europaparlament dazu aufgefordert haben, ACTA nicht zuzustimmen. Besonders folgende Punkte sind immer wieder Inhalt der Kritik.

Zensur

Es sei zu befürchten, dass die Einführung des ACTA direkte Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Netz hätte und dadurch zu privatrechtlicher Zensur führe. Zudem könnten Internetsperren ermöglicht werden.

Undemokratisches Vorgehen

Wie bereits weiter oben erwähnt fand der Großteil der Verhandlungen zum ACTA unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Daher sprechen Gegner von einem undemokratischen Vorgehen, weil keine Debatte möglich sei und eigentlich für den Themenkomplex zuständige internationale Institutionen – z.B. die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und die Welthandelsorganisation (WTO) – umgangen werden würden, damit das Abkommen überhaupt durchgesetzt werden könne. Weiterhin wären Entscheidungsträgern, die über ACTA abzustimmen haben, wichtige Informationen vorenthalten worden.

Schwammige Formulierungen

Probleme ergäben sich auch durch die im ACTA vorzufindenden schwammigen Formulierungen. So wird nicht genau bestimmt, was unter „geistiges Eigentum“ zu verstehen ist. Dies führe dazu, dass Begriffe Auslegungssache seien und der bisherige Vertragsentwurf nicht als Grundlage gelten könne, weil der Inhalt aufgrund der undeutlichen Bedeutung nicht zu erkennen sei.3

Anti-ACTA – Die Protestbewegungen

Die Empörung über das Abkommen rief internationale Protestbewegungen hervor. Neben unzähligen Online-Petitionen, die von Millionen Internetnutzern unterschrieben wurden, fanden viele Proteste auch auf der Straße statt, wenn sich Gegner zu Protestaktionen versammelten.4

Zudem wurden verschiedene Internetseiten ins Leben gerufen, die zum einen über ACTA informieren und zum anderen zu Online-Petitionen weiterleiten und Termine für Demonstrationen bekanntgeben. Eine dieser Seiten ist: http://stopp-acta.info/

ACTA-Gegner Nummer 1: Anonymous

(Quelle: bloging.cz)

Anonymous – ja, das sind die Herrschaften, die in der Öffentlichkeit gerne mit weißen Masken und schwarzen Kapuzenpullis auftreten. Zudem werden sie gerne auch als „Netzaktivisten“ betitelt. Sie treten zumeist dann in Erscheinung, wenn von „Attacken“ und „Hacks“ auf Internetseiten die Rede ist.

Auch im Zusammenhang mit ACTA führten Anonymous-Mitglieder Veränderungen an Webseiten durch. Darunter z.B. die Seite der US-Handelskammer FTC. Weitere Ziele sollten bzw. waren angeblich die Seiten des Bundesverbands der Deutschen Industrie und des Markenverbands.

Die Meinungen zu Anonymous in der Öffentlichkeit gehen weit auseinander. Während manche die Gruppierung als eine Art modernen „Robin Hood“ ansehen, die die weniger Starken unterstützt und für eine gute Sache kämpft, bezeichnen andere sie schlichtweg als „Verbrecher“, die mit unlauteren Mitteln vorgehen, um ihre Ziele zu erreichen.

Pro-Acta – Die Fürsprecher

Neben den vielen ACTA-Gegnern gibt es durchaus auch Fürsprecher für das Abkommen. In Deutschland gehören neben der Musikindustrie, der Gema, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels besonders Fernsehsender dazu, u.a. die ARD und das ZDF und viele private Sender. So forderte der Chef des „Verband Privater Rundfunk und Telemedien“ (VPRT) die Regierung auf, das Abkommen sofort zu unterzeichnen.5

Er begründet die Zustimmung zum Abkommen damit, dass es Gruppierungen gebe, die den Schutz geistigen Eigentums fälschlicherweise als Angriff auf die Freiheit im Internet sähen. Es handele sich dabei unbestritten um ein hohes Gut, solange diese Freiheit nicht als rechtloser Raum angesehen würde. Zudem bedarf es in einer Generation, „in der viele ohne jedes Unrechtsbewusstsein für ‚digitalen Diebstahl‘ aus Schule und Elternhaus in die große Welt des Internets entlassen worden“6 seien, der Aufklärung. Vor allem vermisse er konstruktive Vorschläge der Netzgemeinde zum Schutz geistigen Eigentums.7

Konsequenzen für Internetnutzer

Die größten Sorgen bereitet ACTA aufgrund der schwammigen Formulierungen. Da diese immer wieder der Interpretation bedürfen, sind die Konsequenzen des Abkommens für Nutzer kaum absehbar. Denn diese reichen von möglichen Internetsperren über Bewachung des Nutzerverhaltens über die Einschränkung der Meinungsfreiheit bis hin zum Verbot konkreter Angebote, darunter Angebote von Tageszeitungen wie auch soziale Netzwerke. Vieles bleibt daher vorerst reine Spekulation, was den Zorn auf das Abkommen nur vergrößern dürfte.

Konsequenzen für Internetdienstanbieter

Die HKN GmbH zählt als Provider zu den Internetdienstanbietern. Daher hätte das ACTA direkte Folgen für den Umgang mit unseren Kunden und unsere Angebote. Das Problem besteht darin, dass gefordert wird, dass die Dienstanbieter für illegale Handlungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden könnten.

Dieser Forderung könnte man sich als Provider nur dann entziehen, wenn man als Folge daraus den Datenverkehr der Kunden stets überwacht. Stellt man dabei Verstöße gegen das Urheberrecht fest, müsste der Provider nach ersten Verwarnungen den Internetzugang sperren.

Das solche Maßnahmen weder durchführbar noch legal sind, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings bereits in einem Urteil verdeutlicht, was sowohl Kunden als auch Internetdienstanbieter vorerst beruhigen dürfte.

Es dürften keine Filter entwickelt werden, die das Verhalten des Nutzers überwachen und feststellen, ob die Inhalte, mit denen der Nutzer umgeht, illegal seien. Die Zeit fasst es zusammen: „Sie [die Filter] führten zu einer präventiven Überwachung und Identifizierung der Netzwerk-Nutzer. Damit würden deren Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Informationszugang verletzt. Diese Rechte seien ausdrücklich durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt.“8 Bereits die Anschaffung der entsprechenden Technik sei teuer und müsste vom Provider selbst getragen werden, was gegen den Schutz der unternehmerischen Freiheit verstößt.9

ACTA – ein paar Gedanken zum Für und Wider

Fest steht: Die Diskussion vor allem um das Urheberrecht und dessen Schutz sowie Internetzensur gepaart mit der Überwachung der Nutzer ist in der öffentlichen Wahrnehmung angelangt und ist kein Thema mehr allein für Computerexperten, Politiker und Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Interessen sichern möchten. Dies ist nur gut so, wenn man die Konsequenzen betrachtet und man zugleich bedenkt, dass es sich bei den genannten Problemen nicht um die Probleme weniger, sondern aller handelt. Denn eines ist sicher: In Zukunft wird die Zahl der Internetnutzer weiter ansteigen. Vor allem wenn man sieht, dass heutige Generationen keine andere Welt als die vollkommen digitalisierte kennen und mit Gadgets wie internetfähigen Handys aufwachsen, ihre Kontakte über soziale Netzwerke pflegen und es schlichtweg gewohnt sind, ständig über das Wissen der Welt in Form des Internets verfügen zu können.

Eine simple aber so enorm wichtige Frage ist daher diejenige, die Dirk von Gehlen in der Süddeutschen Zeitung stellt: „Wie kann ein zukunftsfähiges Urheberrecht, dessen Berechtigung niemand in Frage stellt, aussehen?“10  Von Gehlen sieht das Problem unter anderem darin, dass das Kopieren und Weitergeben von Inhalten heute so einfach ist wie nie zuvor. Dabei kollidieren die Interessen der Nutzer, die es gewohnt sind, Inhalte kostenlos weiterzugeben, und denjenigen, die mit dem sogenannten Content – also Webinhalten – ihr Geld verdienen.11

(Quelle: de.wikipedia.org; Urheber: Usien)

Geht es also schlichtweg darum, Regelungen für Kopien zu finden, damit keine wirtschaftlichen Einbußen drohen? Müssen einfach härtere Sanktionen oder neue Bezahlsysteme her, die dafür sorgen, dass Meinungsfreiheit erkauft werden muss, wenn man sich erst Lizenzen erwerben muss, um ein Zitat in den privaten Blog einzufügen? Ein härterer Umgang mit Nutzern, die illegale Kopien beziehen, entsteht durch das ACTA jedenfalls nicht, weil die in Deutschland bereits herrschenden Vorgehensweisen gegen sogenannte „Raubkopierer“ nicht erweitert, sondern beibehalten werden würden.

Eine andere Alternative ist zugleich auch nicht praktikabel: die des vollkommen freien Netzes. Filesharing – das Tauschen von Inhalten im Netz – ist eine große Gefahr, wenn tatsächlich keine Konsequenzen drohen. Dadurch würde der Begriff des „geistigen Eigentums“ vollkommen nichtig werden, wenn kopiert werden dürfte, was Maus und Tastatur hergeben. Eine Folge könnte sein, dass Inhalte nicht mehr frei einsehbar zur Verfügung gestellt werden, sondern man z.B. nur gegen Bezahlung Zugriff darauf erhält, was einer indirekten Zensur gleich kommt. Das Netz ist tatsächlich kein Raum frei zugänglichen Wissens, auch wenn viele dies so sehen möchten. Die Online-Ausgaben großer Tageszeitungen sind nicht umsonst mit Werbungen gepflastert. Nur durch solche Anzeigen kann der Inhalt der Portale überhaupt frei zur Verfügung gestellt werden, weil die entstandenen Kosten durch die Werbeeinnahmen beglichen werden. Womit wir erneut bei den wirtschaftlichen Problemen landen, die durch ein freies Netz hervorgerufen werden würden.

Eines der Probleme dabei ist, „dass das Urheberrecht meist nicht als Recht von Autoren, Musikern und Komponisten auftritt, die von ihres Kopfes Arbeit leben müssen, sondern in der Öffentlichkeit als Machtposition großer Firmenimperien wahrgenommen wird, die den Autoren, Musikern und Komponisten deren Nutzungsrechte abgekauft haben.“12 Die Unternehmen schützen daher nicht nur sich selbst, sondern auch ihre unter Vertrag stehenden Kreativköpfe, die wiederum durch das Unternehmen entlohnt werden, wenn diese „geistiges Eigentum“ abliefern, was anschließend wiederum gegen Bezahlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Allein dadurch kann das Unternehmen dafür sorgen, dass weitere Inhalte geschaffen werden, wenn weitere Kreative entlohnt werden können.

(Quelle: de.wikipedia.org; Urheber: smial)

Es gibt bereits Versuche, die Nutzer deutlicher darauf aufmerksam zu machen, wann sie illegale Inhalte beziehen. Momentan wird ein Modell diskutiert, das vorsieht, dass Nutzern ein Warnhinweis angezeigt werden soll, wenn dieser dabei ist Urheberrechte zu verletzen.13 Die Verantwortung wird damit wieder an den Nutzer übertragen und an dessen Rechtsbewusstsein appelliert. Inwiefern ein solches Vorgehen fruchten würde, ist sicherlich fraglich.

Das Regulierungen, wie das ACTA, allerdings tatsächlich notwendig sind, hat mit dem heutigen Selbstverständnis zu tun, weil man alles kostenlos per Internet beziehen kann. Oder, vom Zeit-Leser M. Bünck zusammengefasst:

„In meiner Generation ist das Verständnis für einen materiellen Gegenwert geistiger Arbeit verschwunden. Wenn ich mir eine CD nicht leisten kann, dann lade ich sie einfach herunter. Ebenso den Kinofilm, den ich mir im Internet ansehen kann. Die Möglichkeit und der Wille zum Gratis-Konsum haben eine generationstypische Mentalität geschaffen.“14

Seiner Ansicht nach sei der Protest gegen ACTA daher grotesk. Zwar sei es gut, gegen ACTA vorzugehen, weil das Abkommen selbst nicht rechtens ist. Andererseits fehle jedoch die Einsicht, dass auch digitale Inhalte einen – durchaus materiellen – Wert besitzen. Es sei Zeit, diesen wieder schätzen zu lernen.15

Allerdings ist das Urheberrecht nur eines der durch ACTA heiß diskutierten Probleme. Besonders die Internetzensur bereitet den Gegnern Sorgen. Dabei wird übersehen, dass im ACTA keineswegs von konkreten Sperren gesprochen wird. Die regelrechte Panik entsteht vielmehr dadurch, dass Zensuren bzw. Sperrungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Es kann daher nur Misstrauen entstehen, besonders dann, wenn die Macher des ACTA wissentlich schwammig formulieren und zugleich nur in geheimen Konferenzen ihre Besprechungen abhalten.

Wenn man es herunterbricht, ist es daher erstmal gar nicht das Abkommen selbst, das für Wirbel sorgt. Vielmehr wurde ein grundlegender Fehler in Zeiten der Echtzeitinformationen begangen: Man hat die Informationen wohlweißlich nicht geteilt, die (zum Glück) zunehmend demokratische Welt von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen. Denn wenn durch das Internet eines erreicht wurde, dann, dass die Meinungsfreiheit vergrößert und Kommunikationswege verkürzt wurden. Die Einführung der Verantwortlichen und der Umgang mit dem ACTA war und ist daher schlicht eines: missraten.

Der ACTA ist ein Fehler, weil er eine wichtige Grundlage vermissen lässt und daher noch gar nicht besprochen werden dürfte. Es handelt sich gerade bei Urheberrechtsschutz in Zeiten des Internets um ein Rechtsgebiet, das überhaupt noch gar nicht geklärt ist, was besonders damit zu tun hat, dass Urheberrechtsgesetze mit den „neuen Medien“ nicht Schritt halten. Wie es im ACTA selbst steht, wird der Begriff des „geistigen Eigentums“ überhaupt nicht definiert. Ohne jedoch ein Verständnis, vielleicht sogar eine konkrete Definition dafür, was geschützt werden soll, dürfte es das ACTA, das „Grundlagen und Instrumente für Kontrolle und Strafverfolgung […] schaffen“16 soll, gar nicht geben.

Offensichtlich ist nur eines: „[…] [N]atürlich schränken Bestrebungen, das geistige Eigentum in der digitalen Welt zu schützen, andere Rechte ein“17, wie es Reinhard Müller von der FAZ formuliert. Die Frage ist: Welche Rechte und in welchem Umfang? Dies kann, darf und sollte nur auf demokratischem Wege entschlossen werden. Und nicht in abgeschlossenen Konferenzräumen, deren Entscheidungen eher zufällig an die Öffentlichkeit gelangen.

Quellen:

1., 2., 3., 4., : Vgl.: Wikipedia: Artikel zum Begriff: „ACTA“
http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement

5. Vgl.: Zeit Online: EuGH lehnt Filter gegen illegale Kopien im Netz ab.
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/eugh-filter-provider-urheberrecht

Oder auch: FAZ Online: Kein Überwachungszwang für soziale Netzwerke
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eugh-urteil-kein-ueberwachungszwang-fuer-soziale-netzwerke-11651607.html

6. Ebd.

7.: Vgl.: Presseportal.de: ACTA-Abkommen: Deutsche Content Allianz fordert Bundesregierung zur konsistenten Positionierung zum Urheberrecht auf
http://www.presseportal.de/pm/6895/2200327/acta-abkommen-deutsche-content-allianz-%20fordert-bundesregierung-zur-konsistenten-positionierung-%20zum/gn

Oder auch: Zeit Online: ARD und ZDF fordern Unterzeichnung von Acta
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/content-allianz-pro-acta

8. Zeit Online: EuGH lehnt Filter gegen illegale Kopien im Netz ab
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/eugh-filter-provider-urheberrecht

9. Vgl. Ebd.

10.: von Gehlen, Dirk: Warum wir eine Debatte über das Urheberrecht brauchen. http://www.sueddeutsche.de/digital/acta-und-die-folgen-warum-wir-eine-debatte-ueber-das-urheberrecht-brauchen-1.1287334

11. Vgl. Ebd.

12.: Prantl, Heribert: Warum Acta allenfalls eine potentielle Bedrohung ist. http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-anti-piraterie-abkommen-warum-acta-allenfalls-eine-potentielle-bedrohung-ist-1.1282504

13.: FAZ Online: Achtung, Urheberrecht
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/internetpiraterie-achtung-urheberrecht-11648242.html

14.: Vgl. Bünck, M., auf Zeit Online: Die Generation Kostenlos
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/leserartikel-acta-generation

15. Ebd.

16.: Müller, Reinhard: Rechte und Pflichten.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/acta-rechte-und-pflichten-11644896.html

Letzter Aufruf aller Quellen: 21.02.2011

3 Gedanken zu „Der Kampf gegen Piraterie geistigen Eigentums – ACTA durchleuchtet“

  1. Das Schöne ist, dass die Befürworter von ACTA selbst keineswegs die Hersteller dieses geistigen Eigentums sind, sondern nur die Verwalter. Wieso sollten sie da überhaupt ein Wort in der Sache sagen dürfen?

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