Man möchte meinen, die Erzeuger von Pressetexten wären froh über jede Aufmerksamkeit, die dem Ergebnis ihrer Arbeit geschenkt wird und würden eine Auflistung in den Suchergebnissen viel- bis meistgenutzter Suchmaschinen, wie Google & Co. daher begrüßen. Scheinbar ist dem nicht so, oder wie lässt sich die Verabschiedung des Leistungsschutzrechtes erklären? Der Gesetzesentwurf soll Texte, Bilder